kirchliche Lehrkräfte

Für kirchliche Lehrkräfte

Arbeitsunfähigkeitsanzeige

Bei Erkrankung teilen Sie Ihrer/Ihrem Vorgesetzten (Schulleitung und Schuldekan:in) umgehend mit, dass Sie nicht zum Dienst erscheinen können.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage (Wochenendtage mit inbegriffen) muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt werden. Diese Information muss Ihrem Arbeitgeber spätestens am 4. Tag der Krankheit zugehen (s. Verhaltenspflichr im Krankheitsfall)

 

Die Arztpraxis meldet die Arbeitsunfähigkeit an die jeweilige Krankenkasse. Über ein elektronisches Verfahren muss der Arbeitgeber die gemeldeten Daten bei der Krankenkasse abrufen. Damit die elektronische Datenabfrage gemacht werden kann, benötigt Ihr Arbeitgeber die exakten Daten, die auf Ihrer Bescheinigung vermerkt sind, welche Sie vom Arzt auf Wunsch für Ihre Unterlagen erhalten.

 

Bitte füllen Sie dazu das Formular  "Arbeitsunfähigkeitsanzeige" aus und schicken Sie das Word-Dokument per E-Mail an Ihren zuständigen Schuldekan / Schuldekanin. Vielen Dank.

Antrag genehmigungspflichtige Fortbildung

Bitte lassen Sie sich die Teilnahme an Fortbildungen, die nicht von Ihrer Schuldekanin in Ihren Kirchenbezirken angeboten werden, genehmigen, damit Ihr Versicherungsschutz gewahrt bleibt. 

  • Bei einem kostenfreien Fortbildungsangebot reicht eine formlose Anfrage an die Schuldekanin.
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  • Bei kostenpflichtigen Fortbildungsangeboten verwenden Sie bitte das hier verlinkte Formular.
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  • Bitte melden sie sich selbst beim Veranstalter Ihrer Fortbildung an.

Findet die Fortbildung außerhalb der Kirchenbezirke Ihrer Schuldekanin statt, brauchen Sie zusätzlich eine Dienstreisegenehmigung (s.u.).

Dienstreisegenehmigung

Bitte lassen Sie sich Ihre Dienstreise zu einer Fortbildung außerhalb der Kirchenbezirke Ihrer Schuldekanin genehmigen, damit Sie bei etwaigen Unfällen versichert sind.

Antrag auf Fahrtkostenerstattung (weitere Schulen)

für kirchliche Lehrkräfte

 

Antrag auf Fahrtkostenerstattung ZGASt 820 E PC

Merkblatt für Religionspädagog*innen zum Antrag auf Fahrtkostenerstattung ZGASt 822 E

 

Bitte geben Sie auf der Seite des OKR (www.service.elk-wue.de)  im Suchfeld das Kürzel des gesuchten Antrags ein. Dann werden Sie zur aktuellen Version des Antrags weitergeleitet.

Antrag auf Arbeitsbefreiung bzw. Sonderurlaub

Bitte sprechen Sie zuerst mit Ihrer Schulleitung ab, ob Sie für den gewünschten Termin und Anlass (z.B. Kirchentag) freigestellt werden können. Beantragen Sie dann die Arbeitsbefreiung bzw. den Sonderurlaub bei Ihrem Schuldekan. 

Entgeltliche Nebentätigkeit

Es reicht eine formlose Mail des Antrag stellenden Mitarbeitenden aus. 
Neben Namen und Adresse der Antrag stellenden Person muss folgende Informationen enthalten sein: 
 
1) Ort der geplanten Nebentätigkeit 
2) ab wann die Nebentätigkeit beginnt 
3) ob es sich um eine befristete oder unbefristete Nebentätigkeit handelt 
4) Wir groß der vertraglich geregelte Arbeitsumfang in Stunden sein wird 
5) Wie hoch das Entgelt sein wird 
 
Diese Mail soll über den Dienstweg (Schuldekan:in) an das Personalmanagement gerichtet werden.