Begleit-Infos für
religions­pädagog­ische Fort­bildungen • Veranstal­tungen

  • Wenn Sie verhindert sind zur Fortbildung zu kommen, bitten wir um eine rechtzeitige Abmeldung per Telefon oder E-Mail beim Veranstalter. 
  • Sollten einzelne Fortbildungen die räumlichen Kapazitäten überschreiten, müssen wir die Zahl der Teilnehmenden begrenzen. In einem solchen Fall können nur die Anmeldungen berücksichtigt werden, die in zeitlicher Reihenfolge zuerst bei uns eingegangen sind. Im Zweifelsfall entscheidet die Veranstaltungs- bzw. Fortbildungsleitung über die Teilnahme. Sie erhalten dann ggf. rechtzeitig eine Absage.
  • Fahrtkosten zu unseren Fortbildungen können grundsätzlich von Seiten der Evang. Landeskirche bzw. vom Büro des Schuldekans / der Schuldekanin nicht ersetzt werden.
  • Staatliche Lehrkräfte können einen Fahrtkostenersatz zu unseren Fortbildungen auf dem Dienstweg dann beantragen, wenn sie sich gleichzeitig auch über die staatlichen Fortbildungsseiten angemeldet haben.
  • Über die Anfahrt zum Fortbildungsort bzw. über die dortige Parkplatz-Situation bitten wir Sie unbedingt, die Hinweise bei der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu beachten.
  • Stellen Sie bitte aus versicherungsrechtlichen Gründen vor der Veranstaltung sicher, dass ihre Schulleitung über die Anmeldung informiert ist und ihre zuständige Vorgesetzte oder ihr zuständiger Vorgesetzter einen Dienstreiseantrag genehmigt hat. 
  • Eine in Inhalten und Zielen detaillierte Teilnehmer-Bescheinigung wird jedem/r Teilnehmer/in am Ende der Fortbildung ausgehändigt.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns und wünschen Ihnen eine interessante und ertragreiche Fortbildung.

 

Ihr Team im Büro des Schuldekans in Leonberg-Mühlacker